2021
Auf grund seiner Spielsucht wich der Spieler dicht daraufhin in Betriebe der Casinos Austria selbst, also der Mutterfirma, aus. Dort erhielt er widerwille seines in der online casino https://atcasino.net Austria Gruppe bekannten problematischen Spielverhaltens bis zu 7 Mal pro Woche Zutritt ohne das die Casinos Austria MaBnahmen zum Spielerschutz ergriffen.
Keine Besuchsbeschrankung, nicht die Sperre der Spielstaetten fur den betreffenden Spieler. Der Vorwurf des Spielers, der letztlich bombastisch 633. 000 Euro verloren hat, lautet dass die Casinos Austria bereits uber die Spielsucht hatten Bescheid wissen und ihn hatten sperren mussen, da doch die Selbstsperre und weiterfuhrende Besuchsbeschrankung bei der Tochter “winwin” in der Casinos Austria Gruppe bekannt war.
Die Anfrage Ende 2019 beim Finanzministerium als auch bei den Casinos Austria ergab, dass die Unternehmen winwin und Spielstaetten Austria untereinander keine Daten austauschen durfen, da diese als getrennte Unternehmen zu sehen sind, ferner auch uber unterschiedliche Glucksspiel-Konzessionen verfugen, der strenge Datenschutz des weiteren das Spielgeheimnis verhindere dies. Ein unternehmensubergreifender Spielerschutz war folglich nicht moglich, da der Datenaustausch binnen der Gruppe nicht erlaubt ist. Derart das Finanzministerium und die Casinos Austria Gruppe, was schon in der profil-Ausgabe im November 2019 bekannt wurde.
Gleich vorweg sei betont: Fur alle Genannten ist die Unschuldsvermutung. Nicht ruhgig uns vorliegenden Allozieren steuert eine einzige Person die Spielerschutz-Aufgaben bei der Spielstaetten Austria Gruppe: Arbeitnehmer F. (Name geandert) hatte Zugriff uff (berlinerisch) die Daten der einzelnen Unternehmen des weiteren Spieler. Er sah die Zutritte über den Spielstatten, die Aufzeichnungen der Gewinn- und Verlustrechnungen, und konnte die Bewegungen der Gaste tagtaglich innerhalb der einzelnen Unternehmensbetriebe mitverfolgen.
Er wusste somit auch uber allenfalls verhangte Besuchsbeschrankungen oder Spielsperren und Selbstsperren dieser Kundschaft Bescheid. F. ist auch personlich fur die verschiedenen Betriebe vor Ort, um mit betreffenden Spielern Gesprache nach des Spielerschutz zu fuhren. Sowohl fur die Casinos Austria, als auch fur die Tochter winwin.
Auf der uns vorliegenden Visitenkarte von F. befinden sich die verschiedenen Logos der einzelnen Casinos Austria Unternehmen über sehen. Die Institution mehrerer verschiedener E-Mail-Adressen fur F. (@lotterien. at, @casinos. at, usw. ) diente wohl eher der optischen Kosmetik.
Das Finanzministerium, als Aufsichtsbehorde fur die Spielhallen Austria, wurde von uns gefragt, weshalb es trotz Wissen dieser Missstande des weiteren somit moglicher VerstoBe kein Einschreiten gab. Das Ministerium antwortete, dass sich der Tatigkeitsbereich der Glucksspielaufsicht auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Glucksspielgesetzes beschranke, und dem Finanzministerium keine Rechtsprechung vorliegt, die eine glucksspielrechtliche Auswirkung von etwaigen Datenschutzverletzungen zur Folge besitzen konnte. Ein Mitwissen der fraglichen Vorgange bei den Casinos Austria beziehungsweise Besetzung der Leitung des Spielerschutzes durch die zentrale Person sieht man jedoch nicht bestritten.
Jener Datenschutz und dies Spielgeheimnis scheinen dabei offenbar als Vorwand fur den auBerst mangelhaften Spielerschutz innerhalb der Unternehmensgruppe. Eine von uns an die Casinos Austria gerichtete Anfrage zu den angefuhrten Punkten blieb bisher unbeantwortet.
Es wird sich in weiterer Folge zeigen, wie die Beweisführung betreffend Datenschutz ferner daher dem vermeintlich nicht moglich gewesenen Spielerschutz ubergreifend auf die verschiedenen Betriebe innerhalb der Spielstaetten Austria Gruppe, abgeschlossen behandeln ist. Betroffene Spieler konnten so eventuell bei Spielerklagen, zur Ruckforderung ihrer Spielverluste, diese Argumentation vorbringen. Denn jene Vorgange durften nicht zum ersten Nun mal vorgekommen sein, denn uns vorliegende Belege zeigen.
Bei “winwin” , alternativ Casinos Austria gesperrte Spieler hatten so die Moglichkeit bei dem online casino Angebot der Casinos Austria Gruppe “Win2day” weiterzuspielen. Wir erinnern mich: Der Datenschutz soll auch hier den ubergreifenden Spielerschutz verhindern, so die Casinos Austria in ihrer Aussage gegenuber unterhaltung.
Der anfangs geschilderte Fall dieses Spielers, der widerwille Sperre bei der Casinos-Tochter “winwin” progressiv bei den Spielstaetten Austria spielen durfte, veranlasste die Spielstaetten Austria zu der Aussage, dass dies aufgrund von Datenschutz und Spielgeheimnis zuletzt nicht erlaubt sei, die Daten von Spielern innerhalb der Unternehmen der Casinos Austria Gruppe weiterzuleiten. Der nun vorliegende Bericht belegt das es nicht pro Datenschutz oder Spielgeheimnis lag, sondern dass die unterschiedlichen Betriebe davon sehr offenbar Bescheid wussten, da der Leiter der Spielerschutz-Abteilung Zugriff herauf diese Daten hatte.
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